Barrierefreiheit
Die Gemeinde Démo-sur-Orne verpflichtet sich, ihre Website barrierefrei zu gestalten, gemäß Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sowie dem entsprechenden Ausführungsdekret Nr. 2019-768 vom 24. Juli 2019.
Zu diesem Zweck setzt sie die in der vorliegenden Erklärung beschriebene Strategie und Maßnahmen um. Erstellt am 28. August 2026, aktualisiert am 28. August 2026.
Konformitätsstatus
Die Website Démo-sur-Orne ist vollständig konform mit dem französischen Referenzrahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA) Version 4.1.2.
Testergebnisse
Testumgebung:
- Browser: Firefox, Chrome, Edge et Safari — dernières versions stables sur Windows 11 et macOS.
- Assistive Technologien: NVDA 2024.x avec Firefox, JAWS 2024 avec Chrome, VoiceOver avec Safari (iOS et macOS).
Verwendete Technologien
Diese Website stützt sich auf folgende Technologien: HTML5, CSS3, JavaScript, WAI-ARIA.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28. August 2026 erstellt. Sie wurde zuletzt am 28. August 2026 aktualisiert.
Rückmeldung und Kontakt
Sollten Sie auf einen Barrierefreiheitsmangel stoßen, der Sie am Zugriff auf Inhalte oder Funktionen der Website hindert, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an contact@civika.fr mit. Sie erhalten innerhalb von höchstens 30 Tagen eine Antwort.
Rechtsbehelf
Dieses Verfahren ist in folgendem Fall zu nutzen: Sie haben dem Betreiber der Website einen Barrierefreiheitsmangel gemeldet, der Ihnen den Zugriff auf Inhalte oder Dienste verwehrt, und haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.
Sie können:
- eine Nachricht an den Défenseur des droits (französischer Bürgerbeauftragter) senden;
- den regionalen Vertreter des Défenseur des droits in Ihrer Region kontaktieren;
- einen Brief per Post senden (kostenlos, keine Briefmarke erforderlich): Défenseur des droits, Libre réponse 71120, 75342 Paris CEDEX 07.